Das Jugendschutzgesetz §10 JuschG wurde mit Wirkung zum 01.04.2016 erweitert.
Aus der Änderung ergibt sich, dass beim Vertrieb von E-Zigaretten, Liquids und deren Behältnisse und Zubehör das Alter vor der Bestellung und auch bei der Übergabe (zwei-stufiges Verfahren) zu prüfen ist und dass sicherzustellen ist, dass Jugendliche unter 18 Jahren diese Produkte durch den Versand nicht erhalten.
Wir tragen dem Rechnung, in dem wir während des Bestellprozesses Ihr Alter überprüfen, sofern Sie ein Produkt einkaufen möchten, welches unter das Jugendschutzgesetz fällt.
Außerdem erfolgt der Versand bei Produkten, die unter das Jungendschutzgesetz fallen, durch DHL bzw. Deutsche Post, welche im Rahmen der Auslieferung eine Altersprüfung vornehmen, die sogenannte Alterssichtprüfung.
Daraus folgt, dass eine Auslieferung an eine Packstation/Paketbox oder die Übergabe an einen Nachbarn oder die Ablage an einem vereinbarten Ort nicht möglich ist. Die Lieferung muss von einer Person des Haushalts, die offensichtlich volljährig ist, entgegen genommen werden.
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